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   VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02   

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https://dejure.org/2002,11535
VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02 (https://dejure.org/2002,11535)
VK Bund, Entscheidung vom 17.10.2002 - VK 2-72/02 (https://dejure.org/2002,11535)
VK Bund, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - VK 2-72/02 (https://dejure.org/2002,11535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumnis der Rügeobliegenheit hinsichtlich der Geltendmachung eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften; Bestimmung des Sinns und Zwecks einer Rüge

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Sinn und Zweck der Rüge: Auftraggeber muss Möglichkeit der Reaktion haben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Aus- und Neubau von Bahnsteigen sowie Zugangsrampe - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff der unverzüglichen Rüge (107 Abs. 3 GWB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rüge: Wie lange darf sich ein Unternehmen damit Zeit lassen ? (IBR 2003, 45)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02
    Die von den Gerichten (vgl. u. a. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47) bei der Auslegung des Begriffs genannte Zeitspanne von zwei Wochen ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02
    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des ASt voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.12.2001 - Verg 32/01).
  • VK Bund, 21.10.1999 - VK 2-26/99

    Vergabe eines Bauvorhabens

    Auszug aus VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02
    Durch die Rüge soll der Vergabestelle eine letzte Chance zur Korrektur eines Vergabefehlers gegeben werden (vgl. VK 2 - 26/99, Beschluss v. 21.10.1999, S. 9 unter Hinweis auf Regierungsbegründung v. 03.12.1997 zu § 117 [jetzt § 107] Abs. 3, BT-Drucks. 13/9340; VK 2 - 06/00, Beschluss v. 20.04.2000, S. 9).
  • VK Bund, 20.04.2000 - VK 2-06/00

    Ausstattung des Neubaus des Berufsbildungszentrums (BBZ)

    Auszug aus VK Bund, 17.10.2002 - VK 2-72/02
    Durch die Rüge soll der Vergabestelle eine letzte Chance zur Korrektur eines Vergabefehlers gegeben werden (vgl. VK 2 - 26/99, Beschluss v. 21.10.1999, S. 9 unter Hinweis auf Regierungsbegründung v. 03.12.1997 zu § 117 [jetzt § 107] Abs. 3, BT-Drucks. 13/9340; VK 2 - 06/00, Beschluss v. 20.04.2000, S. 9).
  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Während die VK Bund (IBR 2003, 45) einen Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht mehr als unverzüglich ansieht, und das OLG Koblenz (Beschluss vom 18.9.2003 = VergabeR 2003, 709) grundsätzlich die Erhebung einer Rüge in einer Frist von ein bis drei Tagen fordert und eine Rügefrist von zwei Wochen, die teilweise als Obergrenze genannt wird (vgl. Boesen Vergaberecht § 107 GWB Rn. 63 m.w.N.), nur dann billigt, wenn eine verständliche Abfassung einer Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert, verlangt der EuGH grundsätzlich, dass dem Bieter ein effektiver Rechtsschutz zur Seite stehen muss, der weder übermäßig erschwert noch unmöglich gemacht werden darf (VergabeR 2003, 305 ff.), so dass im Einzelfall sogar von der Anwendung von Präklusionsvorschriften abgesehen werden kann.
  • VK Südbayern, 01.09.2004 - 120.3-3194.1-53-08/04

    Wertung: keine Wertung nicht bekannt gemachter Unterkriterien

    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).

  • VK Südbayern, 01.09.2004 - 53-08/04

    Zwingender Ausschluss bei unvollständigem Angebot

    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).

  • VK Südbayern, 01.09.2004 - 56-08/04

    Unverzüglichkeit der Rüge

    Nur ausnahmsweise könne einem Bieter eine Rügefrist von mehr als einer Woche zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert werde und die Inanspruchnahme fachkundiger, insbesondere anwaltlicher Unterstützung erfordere (OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03; OLG Schleswig, VergabeR 2001, 214, 216; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02; VK Bund Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02).

    Wenn - wie hier - keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten bestehen würden, sei schon ein Zeitraum von einer Woche zwischen Kenntniserlangung und Rüge als ungerechtfertigt anzusehen (VK Bund, Beschl. v. 17.10.2002, VK 2-72/02; VK Bremen, Beschl. v. 06.01.2003, VK 8/02; VK Sachsen, Beschl. v. 29.11.2002, 1/SVK/108-02 sowie die vorzitierten Entscheidungen von OLG Schleswig und OLG Koblenz).

  • BayObLG, 09.03.2004 - Verg 20/03

    Nachweis der Eignung eines Bieters in Vergabesachen

    Wegen des im Vergabeverfahren geltenden Beschleunigungsgebotes ist die Beanstandung unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen (vgl. VK Bund IBR 2003, 45).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - Verg 57/02

    Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Rügeobliegenheit?

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17 Oktober 2002 (VK 2-72/02) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
  • VK Sachsen, 29.11.2002 - 1/SVK/108-02

    Zeitspanne für unverzügliche Rüge

    Die Zeitspanne von siebeneinhalb Tagen zwischen Kenntniserlangung am 11.11.2002 und Absetzen der konkreten Rüge am Nachmittag des 18.11.2002 ist angesichts der rechtlichen und tatsächlichen Problematik nicht gerechtfertigt (ebenso zuletzt VK Bund mit Beschluss vom 17.10.2002, VK 2-72/02 in einer vergleichbaren Fallkonstellation für eine Zeitspanne von sieben Tagen).
  • VK Bund, 08.08.2003 - VK 2-52/03

    Zentrales Datenbankmanagementsystem

    Deswegen durfte der Verfahrensbevollmächtigte die zweiwöchige Zeitspanne nicht ausschöpfen, sondern war gehalten, innerhalb weniger Tage die vermeintlichen Vergaberechtsfehler zu beanstanden (siehe hierzu: 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 17. Oktober 2002, VK 2 - 72/02, wo eine ein Zeitspanne von 10 Tagen nicht mehr als "unverzüglich" angesehen wurde).
  • VK Bund, 12.12.2002 - VK 2-92/02

    Regiestelle zur Umsetzung des Programms "Lokales Kapital für soziale Zwecke -

    e) Die Kammer ist weiterhin der Auffassung (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - VK 2 - 72/02 m.w.N.), dass es Sinn und Zweck der vom Gesetz vorgesehenen Rügeobliegenheit ist, der ausschreibenden Stelle Verfahrensverstöße im Vergabeverfahren in einer Weise mitzuteilen, die ihr eine Korrektur im frühestmöglichen Stadium ermöglicht.
  • VK Sachsen, 31.01.2005 - 1/SVK/144-04

    Unterschrift lediglich des Prokuristen kein Ausschlussgrund mehr!

    Die Zeitspanne von elf Tagen zwischen Kenntniserlangung am 16.12.2004 und des entsprechend § 130 BGB für die Wirksamkeit der Rüge relevanten Zugangs der Rüge bei der Auftraggeberin am 27.12.2004 ist angesichts der rechtlichen und tatsächlichen Problematik nicht gerechtfertigt (ebenso VK Bund mit Beschluss vom 17.10.2002, VK 2-72/02 in einer vergleichbaren Fallkonstellation für eine Zeitspanne von sieben Tagen).
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